Paul Friedrich

Verfahrensbeistandschaft • Vormundschaft • Betreuung



BETREUUNG

Die Bestellung als Berufsbetreuer für einen betreuungsberechtigten Erwachsenen erfolgt durch das entsprechende Betreuungsgericht. Je nach individueller Situation übernehme ich Teilbereiche der Betreuung, wie beispielsweise die Gesundheitsfürsorge, die Vermögenssorge, die Regelung von Behördenangelegenheiten und Ähnliches oder aber die vollumfängliche Betreuung.

Die Ausgangssituation der Menschen kann dabei sehr verschieden sein. Beispielsweise erfolgt der Einsatz, wenn der Mensch aufgrund von Demenz, Suchterkrankung, geistiger Behinderung oder einer akuten Psychose nicht in der Lage ist, seine oder ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln.

Vor jeder Bestellung erfolgt eine umfassende Prüfung des Betreuungsgerichts, ob eine Betreuung notwendig ist und wenn ja, in welchem Umfang.

Der Wille des oder der Betreuten steht im Mittelpunkt der Zusammenarbeit. Mit dem reformierten Betreuungsrecht, das Anfang 2023 in Kraft getreten ist, wurde den betreuten Menschen endlich eine stärkere Fokussierung auf ihren eigenen Wunsch, wie ihr Leben aussehen soll und somit wesentlich mehr Selbstbestimmung zugesprochen.

Eine Bestellung ist möglich, wenn der Mensch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich der folgenden Betreuungsbehörden hat:

  • Landkreis Märkisch-Oderland: Betreuungsbehörde Strausberg
  • Landkreis Oder-Spree: Betreuungsbehörde für den Bereich der Gemeinde Woltersdorf, Gemeinde Schöneiche, Amt Grünheide, Amt Spreenhagen


Die Registrierung als Berufsbetreuer erfolgte durch die Betreuungsbehörde Strausberg.


Vor einer Bestellung bitte ich Sie um die Kontaktaufnahme. Dabei gerne telefonisch oder per E-Mail, um einen Telefontermin zu vereinbaren:

Telefon: 0174 - 5176 703

E-Mail: info@paul-friedrich.de